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Gründung einer GbR 2025 – Was sind eure Erfahrungen und Empfehlungen?

Ich überlege aktuell, mit einem Partner eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen und bin auf der Suche nach Erfahrungen aus erster Hand. Wie habt ihr die Gründung erlebt, insbesondere nach der Reform 2024 und mit der neuen Rechtsfähigkeit der GbR? Welche Stolperfallen sollte man unbedingt vermeiden – etwa bei der Vertragsgestaltung, Haftung oder dem Gesellschaftszweck? Auch interessiert mich, ob ihr euch freiwillig ins Gesellschaftsregister habt eintragen lassen und warum. Freue mich über Tipps, Hinweise und eure Einschätzung, ob die GbR wirklich noch zeitgemäß ist.

Hallo Charly,

die Gründung einer GbR kann auch im Jahr 2025 eine kluge Wahl sein – vorausgesetzt, man ist sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst. Der § 705 BGB bildet dabei die gesetzliche Grundlage.

Ein entscheidender Vorteil der GbR ist nach wie vor die einfache und kostengünstige Gründung. Es braucht nur zwei Personen und einen formlosen Gesellschaftsvertrag – mündlich reicht sogar, obwohl eine schriftliche Fassung dringend zu empfehlen ist. Wichtig ist, den gemeinsamen Zweck präzise zu formulieren und klare Regelungen zu Haftung, Einlagen und Gewinnverteilung zu treffen.

Die große Neuerung seit 2024 ist die gesetzlich verankerte Rechtsfähigkeit der GbR. Wer am Rechtsverkehr teilnimmt – etwa Verträge mit Dritten schließt oder Immobilien kauft – sollte sich jetzt ins Gesellschaftsregister eintragen lassen. Das ist freiwillig, schafft aber Rechtssicherheit und Transparenz.

Zur Haftung: Alle Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das muss jedem klar sein – besonders, wenn es um finanzielle Verpflichtungen geht. Ein weiterer Punkt: Die GbR eignet sich gut für freiberufliche Kooperationen oder kleinere Projekte, ist aber für stark wachsende Unternehmen oft nicht die langfristige Lösung.

Auch sollte man sich bewusst sein, dass die GbR – anders als GmbH oder UG – keinen eigenen Rechtsträgerstatus im klassischen Sinn hat. Zwar kann sie seit 2024 offiziell Träger von Rechten und Pflichten sein, doch bleibt die persönliche Haftung das zentrale Merkmal.

Wer mit dem Gedanken spielt, eine GbR zu gründen, sollte sich juristisch beraten lassen, vor allem bei der Formulierung des Vertrags. Auch der Umgang mit internen Konflikten sollte durch klare Regeln zur Geschäftsführung und Beschlussfassung abgesichert werden.

Abschließend lässt sich sagen: Die GbR ist 2025 aktueller denn je – dank gesetzlicher Klarheit und weiterhin hoher Flexibilität. Besonders für gemeinsame Projekte oder Start-ups mit geringem Kapitalbedarf ist sie nach wie vor ein attraktiver Einstieg ins Unternehmertum. Wer ihre Besonderheiten kennt und sie bewusst nutzt, kann viel damit erreichen.