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Kündigung in der Probezeit – habe ich überhaupt eine Chance dagegen vorzugehen?

Ich habe vor kurzem während meiner Probezeit eine Kündigung bekommen und bin seitdem ziemlich verunsichert. Eigentlich dachte ich immer, dass man in dieser Zeit kaum etwas dagegen machen kann. Trotzdem frage ich mich, ob es vielleicht doch Situationen gibt, in denen man sich rechtlich dagegen wehren kann. Hat jemand von euch Erfahrung damit, ob man bei einer Kündigung in der Probezeit überhaupt eine Chance hat, rechtlich dagegen vorzugehen?

Ich habe mich danach etwas informiert und bin auf einen ausführlichen Beitrag gestoßen, der genau dieses Thema erklärt: https://www.anwalt.de/rechtstipps/probezeit-kuendigung-erhalten-wann-eine-kuendigungsschutzklage-dennoch-moeglich-ist-263281.html. Dort wird beschrieben, dass zwar grundsätzlich während der ersten sechs Monate das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, es aber trotzdem Ausnahmen geben kann.

Zum Beispiel kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform erfüllt. Das bedeutet unter anderem, dass das Kündigungsschreiben im Original vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein muss.

Auch ein Verstoß gegen das sogenannte Maßregelverbot kann eine Rolle spielen. Das wäre der Fall, wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wird, weil er zuvor berechtigt seine Rechte eingefordert hat.

Der Beitrag stammt von Rechtsanwalt Tolga Topuz und erklärt ziemlich verständlich, unter welchen Umständen eine Kündigungsschutzklage trotz Probezeit möglich sein kann. Dort wird auch beschrieben, dass der Zeitpunkt einer Klage strategisch wichtig sein kann.

Besonders hilfreich fand ich die Hinweise zur Prüfung des Kündigungsschreibens, weil viele Arbeitnehmer gar nicht wissen, dass formale Fehler vorkommen können. In der Praxis scheint es tatsächlich häufiger zu passieren, dass Unternehmen formale Anforderungen nicht vollständig erfüllen.

Außerdem wird erklärt, dass Beweise wie E-Mails oder Zeugenaussagen eine Rolle spielen können, wenn man sich auf das Maßregelverbot berufen möchte. Deshalb kann es sinnvoll sein, alle Unterlagen und Kommunikation sorgfältig aufzubewahren.

Mein Eindruck nach dem Lesen ist, dass eine Kündigung in der Probezeit zwar schwer anzugreifen ist, aber nicht immer automatisch endgültig sein muss. Wenn Zweifel bestehen, kann es sich daher lohnen, sich zumindest einmal rechtlich beraten zu lassen.

gewusst.net
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