Rechte bei Wasserschäden und Mietminderung
Zitat von Limy am 24. März 2024, 09:56 UhrHallöchen Leute! Steht mir eigentlich eine Mietminderung zu, wenn in meiner Mietwohnung ein Wasserschaden auftritt?
Hallöchen Leute! Steht mir eigentlich eine Mietminderung zu, wenn in meiner Mietwohnung ein Wasserschaden auftritt?
Zitat von Wissbegieriger am 24. März 2024, 10:11 UhrHey Limy! Also solltest du in deiner Mietwohnung einen Wasserschaden feststellen, bist du berechtigt, eine Minderung der Miete zu verlangen. Es ist laut https://www.bautrockner-experten.de/ratgeber/wasserschaden/wasserschaden-mietminderung-tabelle entscheidend, dass du den Schaden sofort nach Entdeckung dem Vermieter mitteilst und ihm die Chance zur Reparatur gibst. Die Mietminderung richtet sich nach der Schwere des Wasserschadens und wie stark er deine Nutzung der Wohnung beeinträchtigt. Eine fachkundige rechtliche Beratung kann dir helfen, die korrekte Höhe der Mietminderung festzulegen.
Hey Limy! Also solltest du in deiner Mietwohnung einen Wasserschaden feststellen, bist du berechtigt, eine Minderung der Miete zu verlangen. Es ist laut https://www.bautrockner-experten.de/ratgeber/wasserschaden/wasserschaden-mietminderung-tabelle entscheidend, dass du den Schaden sofort nach Entdeckung dem Vermieter mitteilst und ihm die Chance zur Reparatur gibst. Die Mietminderung richtet sich nach der Schwere des Wasserschadens und wie stark er deine Nutzung der Wohnung beeinträchtigt. Eine fachkundige rechtliche Beratung kann dir helfen, die korrekte Höhe der Mietminderung festzulegen.