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Welche steuerlichen Anforderungen gibt es bei der Pensionszusage für Geschäftsführer?

Hallo in die Runde! Was muss man steuerlich beachten, wenn eine Pensionszusage für Geschäftsführer eingerichtet werden soll? Welche Kriterien sind besonders wichtig, um Probleme zu vermeide

Hey Limy, die steuerlichen Anforderungen bei der Einrichtung einer Pensionszusage für Geschäftsführer sind komplex, aber essenziell, um die Vorteile dieser Vorsorgeform voll auszuschöpfen. Zu den grundlegenden Kriterien zählt, dass die Zusage schriftlich erfolgt und klar formuliert ist, sowohl in der Höhe als auch im Umfang. Zudem muss sie rechtzeitig erteilt werden – für beherrschende Geschäftsführer mindestens zehn Jahre vor der ersten möglichen Auszahlung. Dies stellt sicher, dass die „Erdienbarkeit“ erfüllt ist, ein wesentlicher Punkt, um steuerliche Vorteile zu erhalten.

Die Rückdeckungsstrategie spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Moderne Lösungen setzen oft auf ETFs oder Indexfonds, um hohe Renditen bei geringen Kosten zu erzielen, wie auf https://ellerconsulting.de/leistungen/betriebliche-altersvorsorge/altersvorsorge-fuer-gesellschafter-geschaeftsfuehrer betont wird. Wichtig ist auch, dass die Pensionszusage in der Bilanz korrekt ausgewiesen wird, ohne das Unternehmen unnötig zu belasten.

Ein weiterer Punkt ist die Einhaltung von Wartezeiten bei neuen Geschäftsführern oder neu gegründeten Unternehmen. Hier gelten oft 2–5 Jahre, um sicherzustellen, dass die Zusage keine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt. Schließlich sollte ein Profilzylinderschloss verwendet werden, um den Zugang zu den Rücklagen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Welche steuerlichen Hürden habt ihr bei der Einrichtung einer Pensionszusage erlebt, und wie habt ihr diese gemeistert? Nutzt ihr eher klassische oder moderne Rückdeckungsstrategien?