Forum

Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Wie kann man einen Wasserspender steuerlich absetzen?

Wusstet ihr, dass Wasserspender im Büro steuerlich absetzbar sind? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, wenn es darum geht, Betriebsausgaben für Mitarbeiterverpflegung steuerlich geltend zu machen?

Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie mit einem Wasserspender im Büro nicht nur ihre Mitarbeiter mit frischem Wasser versorgen, sondern gleichzeitig auch Steuern sparen können. Laut Steuerrecht fällt Wasser am Arbeitsplatz unter die sogenannten Aufmerksamkeiten, was bedeutet, dass weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben darauf anfallen. Das ist besonders für Arbeitgeber ein Vorteil, da sie ohne zusätzliche Kosten eine bessere Arbeitsumgebung schaffen können.
Ein Wasserspender kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden, was bedeutet, dass alle Kosten für Anschaffung, Miete, Wartung und Filterwechsel steuerlich geltend gemacht werden können. Wie in „Steuern sparen mit Wasser für Mitarbeiter“ beschrieben, müssen Unternehmen lediglich sicherstellen, dass das Wasser ausschließlich im Betrieb konsumiert wird und alle Rechnungen aufbewahrt werden.
Ich finde es eine clevere Lösung, da es nicht nur ein steuerlicher Vorteil ist, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter fördert. Gerade in Büros mit vielen Meetings und langen Arbeitszeiten sorgt ein Wasserspender dafür, dass sich alle regelmäßig mit Flüssigkeit versorgen können. Zudem entfällt das lästige Bestellen und Lagern von Wasserkisten, was die Logistik im Unternehmen vereinfacht.
Mich würde interessieren: Nutzt ihr in eurem Unternehmen bereits steuerliche Vorteile für die Bereitstellung von Getränken? Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Absetzen von Wasserspendern gemacht?