Geerbte Wohnung unter dem Finanzamtswert verkauft – reicht der Kaufvertrag als Nachweis?
Zitat von Limy am 6. November 2026, 10:27 UhrIch habe die Wohnung meines Onkels geerbt und sie sieben Monate nach seinem Tod verkauft. Sie war öffentlich inseriert, und zwischen dem Erbfall und dem Verkauf habe ich nichts an der Wohnung verändert. Jetzt ist der Feststellungsbescheid da, und der darin angesetzte Grundbesitzwert liegt knapp 45.000 Euro über dem Preis im Kaufvertrag.
Kann ich den niedrigeren Verkaufspreis beim Finanzamt als Nachweis einreichen, oder brauche ich dafür trotzdem ein Gutachten?
Ich habe die Wohnung meines Onkels geerbt und sie sieben Monate nach seinem Tod verkauft. Sie war öffentlich inseriert, und zwischen dem Erbfall und dem Verkauf habe ich nichts an der Wohnung verändert. Jetzt ist der Feststellungsbescheid da, und der darin angesetzte Grundbesitzwert liegt knapp 45.000 Euro über dem Preis im Kaufvertrag.
Kann ich den niedrigeren Verkaufspreis beim Finanzamt als Nachweis einreichen, oder brauche ich dafür trotzdem ein Gutachten?
Zitat von Wissbegieriger am 6. November 2026, 11:36 UhrBei deinem Verkauf würde ich zuerst den notariellen Kaufvertrag heranziehen. Nach § 198 BewG kann der tatsächlich erzielte Kaufpreis als Nachweis dienen, wenn er im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist. Sieben Monate liegen in diesem Zeitraum, sofern der Todestag der Bewertungsstichtag in deinem Bescheid ist und sich die für den Wert maßgeblichen Verhältnisse bis zum Verkauf nicht verändert haben.
Wie sich der Nachweis über den Kaufpreis vom Nachweis per Gutachten unterscheidet, erklärt dieser Artikel von ALPHAUS. Für das Finanzamt würde ich neben dem Kaufvertrag auch das damalige Inserat bereithalten, damit du bei Rückfragen zeigen kannst, wie die Wohnung angeboten wurde.
Schau gleich nach, wann dir der Feststellungsbescheid bekannt gegeben wurde, denn die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat. Im Einspruch kannst du den niedrigeren Kaufpreis nennen und den Vertrag als Nachweis beifügen. Ein Gutachten würde ich erst erwägen, wenn sich der Kaufpreis in deinem Fall nicht als Nachweis eignet.
Bei deinem Verkauf würde ich zuerst den notariellen Kaufvertrag heranziehen. Nach § 198 BewG kann der tatsächlich erzielte Kaufpreis als Nachweis dienen, wenn er im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist. Sieben Monate liegen in diesem Zeitraum, sofern der Todestag der Bewertungsstichtag in deinem Bescheid ist und sich die für den Wert maßgeblichen Verhältnisse bis zum Verkauf nicht verändert haben.
Wie sich der Nachweis über den Kaufpreis vom Nachweis per Gutachten unterscheidet, erklärt dieser Artikel von ALPHAUS. Für das Finanzamt würde ich neben dem Kaufvertrag auch das damalige Inserat bereithalten, damit du bei Rückfragen zeigen kannst, wie die Wohnung angeboten wurde.
Schau gleich nach, wann dir der Feststellungsbescheid bekannt gegeben wurde, denn die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat. Im Einspruch kannst du den niedrigeren Kaufpreis nennen und den Vertrag als Nachweis beifügen. Ein Gutachten würde ich erst erwägen, wenn sich der Kaufpreis in deinem Fall nicht als Nachweis eignet.
